10. Juli 2018
Die EU-Biodiversitätsstrategie, besonders Maßnahme 5 des zweiten Zieles, beinhaltet die Vorgaben für Europas Mitgliedsstaaten, bis 2014 ihre Ökosystemleistungen (ÖSL) zu kartieren, zu bewerten und bis 2020 den ökonomischen Wert dieser Leistungen zu prüfen (MAES Initiative).