Die EU-Biodiversitätsstrategie, besonders Maßnahme 5 des zweiten Zieles, beinhaltet die Vorgaben für Europas Mitgliedsstaaten, bis 2014 ihre Ökosystemleistungen (ÖSL) zu kartieren, zu bewerten und bis 2020 den ökonomischen Wert dieser Leistungen zu prüfen (MAES Initiative).
Erfassung und Bewertung von Ökosystemleistungen in Europas Überseegebieten

10. Juli 2018