Nils Droste

6. Juni 2017

geschrieben in ESP-DE Blog

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Gegenwärtig werden die Standards für die Bilanzierung von Ökosystemleistungen (ÖSL) für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungssysteme (VGR) entwickelt und ausprobiert. Das aktuelle Experimentelle Rahmenwerk für Ökosystemleistungsrechnungswesen (EEA) ist dafür der wesentliche Referenzpunkt. Auch wenn es ein trockenes Thema sein mag, hat das ganze dennoch eine hohe gesellschaftliche Relevanz. Das erklärte Ziel dieser Bilanzierungsregelwerke ist es Informationen für eine nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen für politische Entscheidungen bereit zu stellen (vgl. § 1.3 im EEA). Im Rahmen der von der EU-Biodiversitätsstrategie geforderten Erhebung von ÖSL (siehe Ziel 2, Maßnahme 5) werden in Europa gerade entsprechende Nationale ÖSL-Erhebungen (NEA) entwickelt.

Durch die bereitgestellten Informationen soll der Zusammenhang zwischen konventioneller wirtschaftlicher Entwicklung (bspw. gemessen am Bruttoinlandsprodukt – BIP) und der Entwicklung von Naturkapital (bspw. dem Bestand und den Leistungen von Ökosystemen) analysiert werden können. Es geht also letztlich darum, erkennen zu können, ob Wirtschaftswachstum zu Lasten der Natur geht. Daraus sollen dann Stragien abgeleitet werden können, die keine (oder weniger) Verluste an ÖSL verursachen.

Wenn also die Zusammenhänge und potenziellen Zielkonflikte zwischen Wirtschaftswachstum und Ökosystemen erhoben werden sollen, dann ist VGR eine der entscheidenden Stellschrauben, mit welchen Methoden wir die Ökosystemleistungen bilanzieren. Während viele der Güter, die im Rahmen des BIP erfasst werden, auf Märkten gehandelt werden, ist dies für viele Ökosystemleistungen nicht der Fall. Es geht darum, vernünftige Preisansätze für nicht auf Märkten gehandelte ÖSL zu finden. Wenn wir beispielsweise die ÖSL mit einem (zu) niedrigen Preis ansetzten, würde eine entsprechende VGR die Übernutzung von natürlichen Ressourcen befördern. Die Risiken für zu hohe Preise sind meiner persönlichen Meinung nach relativ gering und würden zumindest dem Vorsorgeprinzip Rechnung tragen.

Was ist nun aber ein vernünftiger Preis? Wenn wir diesen nicht erraten wollen, bleibt es letztlich eine Methodenfrage.

Entsprechende experimentelle Vorschläge sind nicht nur im EEA erarbeitet worden, sondern werden auch Wissenschaft noch diskutiert. Carl Obst, Lars Hein und Bram Edens haben letztes Jahr dazu einen Artikel in der Zeitschrift Environmental and Resource Economics veröffentlicht. Da wir, das sind Bartosz Bartkowski und ich, ihre Methodenvorschläge nicht alle überzeugend fanden, haben wir einen Kommentar zu ihrer Arbeit in derselben Fachzeitschrift veröffentlicht (siehe hier).

An dieser Stelle möchte ich eine kurze Zusammenfassung der kritischen Punkte geben:

1) Wenn ÖSL in der VGR erfasst werden, sollten die Kontoführungsprinzipien der VGR gelten. Soweit sind wir einverstanden. Obst et al. folgern daraus aber, dass Schattenpreise nicht verwendet werden dürfen. Schattenpreise sind der marginale Beitrag von Gütern zur Wohlfahrt, wie beispielsweise der Nutzen von einer weiteren Einheit Ökosystemleistungen. Da Märkte aber häufig nicht perfekt funktionieren, sind Schattenpreise nicht unbedingt gleich den Marktpreisen. Auch wenn Marktpreise verzerrt sein mögen, werden sie in der VGR dennoch als Preisansatz gewählt. Obst et al argumentieren also, dass Schattenpreise nicht zulässig sind, weil nicht unbedingt gleich Marktpreisen. Diese Ungleichheit gilt aber unserer Meinung nicht für ÖSL, die nicht auf Märkten gehandelt werden. Für diese ÖSL gibt es nämlich keine Marktpreise. Verzerrte Marktpreise zu schätzen, halten wir für unvernünftig. Wenn aber keine Märkte existieren, gibt es auch keine Marktverzerrungen. In diesem Gedankenspiel (nehmen wir mal an es gäbe einen hypothetischen Markt, der perfekt funktioniert), müssten die hypothetischen Marktpreise gleich den Schattenpreisen sein und damit den marginalen Beitrag zur Volkswirtschaft genau erfassen können.

2) Wie erfassen wir also nun den marginalen Beitrag zur Volkswirtschaft? Bei Gütern und ÖSL, die auf Märkten gehandelt werden, ist das wie gesagt der Marktpreis (bspw. von Feldfrüchten). Es geht also wiederum nur um die nicht auf Märkten gehandelten ÖSL. Obst et al. schließen aus den möglichen Methoden geäußerte Präferenzen aus, weil diese für die Schätzung von Wohlfahrtsmaßen wie Konsumentenrente verwendet würden. Dies ist nicht falsch. Methoden geäußerter Präferenzen werden für Ermittlung von Wohlfahrtsmaßen wie Kosten-Nutzen-Rechnungen verwendet (d.h. zum Beispiel einer Nettonutzenänderung aus einem Infrastrukturprojekt oder auch einer Renaturierungsmaßnahme). Wenn aber die marginalen Beiträge zur Wohlfahrt erfasst werden, ergeben diese den Preis für eine (weitere) Einheit von bspw. einer bestimmten ÖSL. Dieser Preis ist nicht gleich den Wohlfahrteffekten eines Projektes, sondern ein Preis, der vergleichbar ist mit dem eines Kilometers asphaltierter Straße oder dem Preis eines Hektars Flussauenackers. Die Argumentation, dass Methoden geäußerter Präferenzen nicht für ÖSL-Bepreisung verwendet werden sollen, weil sie für Schätzung von Wohlfahrtsmaßen verwenden werden, hinkt also, weil auch die Preise für auf Märkten gehandelte Güter für die Kalkulation von Wohlfahrtsmaßen verwendet werden (bspw. der Preis für Straßenkilometer in den Kosten-Nutzen-Rechnungen der Verkehrsministeriums). Vielmehr sind wir der Meinung, dass die Präferenzen der Bevölkerung eine wichtige Größe zur Bestimmung des Wertes von ÖSL darstellen und ein NEA nicht auf diese Informationsquelle verzichten sollte.

3) In der VGR geht es nicht nur um Stromgrößen, wie bspw. den Wert der jährlich produzierten Güter, sondern auch um den Kapitalbestand, wie bspw. den Wert aller bestehenden Fabriken. Diese werden in der Vermögensbilanz erfasst. Es geht also nicht nur um das Einkommen (BIP), sondern auch um das Vermögen (Kapitalbestand). Somit soll in der NEA auch der Bestand von Ökosystembeständen erfasst werden, sowohl bio-physikalisch, als auch monetär. Obst et al. meinen nun, dass Ökosystembestände mit Ersatzkostenmethoden bewertet werden sollten, da dies im Einklang mit den bestehenden Prinzipien der VGR stünde. Das ist nicht ganz falsch. Wenn für Produktionseinheiten, wie bspw. Maschinen, kein Marktpreis vorliegt, dann wird in der VGR eine Ersatzkostenmethode verwendet. Diese schätzt den Wert über einen Preis minus Abschreibungen, also den Wert, den eine solche Maschine in ihrem gebrauchten Zustand (noch) hätte. Im Prinzip heißt dies: Anschaffungskosten minus Abschreibungsrate mal Betriebsdauer in Jahren. Das Problem ist nun, dass Ersatzkosten für ÖSL häufig bedeuten, den Preis einer meist menschengemachten Alternative für ÖSL zu erheben: also für Filtrationsleistungen beispielsweise ein technisches Wasserfilterwerk statt der entsprechenden Leistungen eines Waldes. Die Preise eines im Wasserwerk gefilterten Liters Wasser stehen aber in einem zweifelhaften Zusammenhang mit den Preisen eines im Wald gefilterten Liters Wasser. Sie hängen von verfügbarer Technik, Strompreisen, und dem Zusammenspiel von Nachfrage und Angebot ab, aber nicht oder nur sehr indirekt von der Wertschätzung der Bevölkerung für natürliches Wasser. Eine solche Ersatzkostenmethoden würde also (ungeprüfter Weise) annehmen, dass Waldwasser mit Technikwasser ersetzt werden kann. Dies ist zumindest eine zweifelhafte Annahme. Vielmehr meinen wir, dass Wiederherstellungskosten den Wert eines Ökosystembestandes viel besser erfassen können. Der Verlust eines Hektars Ökosystem würde mit dem Preis bewertet, den es kosten würde, das Ökosystem wieder in seinen ursprünglichen Zustand (oder dem eines Referenzpunktes) zu bringen. Das hängt zwar auch nur indirekt von der Wertschätzung der Bevölkerung ab, und ist damit eine suboptimale Methode, nimmt aber zumindest nicht implizit an, dass das Ökosystem mit Technik ersetzt werden könnte.

Wenn wir mit der Bilanzierung von Ökosystemleistungen nicht den Ausverkauf von Natur befördern wollen, gilt es den methodischen Feinheiten Aufmerksamkeit zu widmen.

Autor

Nils Droste ist Doktorand am Helmholtz Umweltforschungszentrum UFZ. Er forscht dort zum ökologischen Finanzausgleich. Gegenwärtig ist er Gastwissenschaftler an FLACSO – Facultad Latinoamericana de Ciencias Sociales in Ecuador und untersucht dezentralen Naturschutz und Bürgerhaushalte.

Veröffentlichung:

Droste, N. & Bartkowski, B. (2017). Ecosystem Service Valuation for National Accounting: A Reply to Obst, Hein und Edens (2016). Environmental and Resource Economics. doi: 10.1007/s10640-017-0146-3

Ökonomische Methoden für Nationale Ökosystemleistungsbilanzen

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